Schulische Bildung

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Schulische Bildung

Für neuzugewanderte Kinder im Alter von 6 – 16 Jahren gilt die Schulpflicht, genau wie für deutsche Kinder im selben Alter. Für geflüchtete Kinder beginnt diese Schulpflicht spätestens nach der Zuweisung zu einer Kommune und dem Auszug aus der Erstaufnahmeeinrichtung. Das Schulbesuchsrecht gilt bereits mit Ankunftsnachweis. Jugendliche, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, haben die Möglichkeit, über das InteA-Programm einen Abschluss zu erwerben.
Die Beratung und Zuweisung zu den einzelnen Schulformen obliegt dem Anerkennungs- und Beratungszentrum des staatlichen Schulamtes.
Eine Übersicht der allgemeinbildenden Schulen in Darmstadt finden Sie hier.

Anerkennungs- und Beratungszentrum des staatlichen Schulamtes

In Darmstadt ist das Anerkennungs- und Beratungszentrum des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt (ABZ) Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen.
Diese sogenannten Seiteneinsteiger an Darmstädter Schulen verfügen über keine, wenige oder zum Teil fortgeschrittene Deutschkenntnisse. Das ABZ berät, macht eine Sprachstands- sowie Lernstandsfeststellung und sorgt dafür, dass die Kinder und Jugendlichen entsprechend Ihrer Bildungsvoraussetzungen in das deutsche Schulsystem einmünden.
Bei 6-10 jährigen Kindern (1.-4. Klasse) ist der Wohnort entscheidend für die Aufnahme an der entsprechenden Grundschule. Darmstadt ist in sog. Grundschulbezirke aufgeteilt, um den Schulweg möglichst kurz zu halten. Hier hilft das ABZ auch bei der Suche nach der aufnehmenden Schule und bei der Anmeldung.
Bei Jugendlichen, die eine weiterführende Schule (5. – 10. Schuljahr) besuchen, findet die Aufnahme und Zuteilung zu weiterführenden und beruflichen Schulen unabhängig vom Wohnort durch das ABZ statt.

Anerkennungs- und Beratungszentrum des Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
06151 / 3682-315
abz.ssa.darmstadt@kultus.hessen.de

 

Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag von 09:15 bis 10:15 Uhr
Beratungen finden nur nach telefonischer Terminabsprache statt. Bevor ein neuzugewandertes Kind die Schule besucht, informieren sich die Eltern beim Gesundheitsamt über die Schulfähigkeit des Kindes.

 

Gesundheitsamt
Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt Dieburg
Zur Einschulungsuntersuchung für alle schulpflichtigen Kinder vor Schulbesuch
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
06151 / 3309- 0

 

Sprechzeiten:
Termine nach Vereinbarung
(Es erfolgt eine schriftliche Einladung, wenn Ihr Kind gemeldet ist.)

Förder- und Betreuungsangebote an Schulen

Der Eintritt in das deutsche Schulsystem birgt nicht nur aufgrund der Sprachbarriere die eine oder andere Herausforderung. Im Folgenden finden Sie Maßnahmen speziell für Geflüchtete, die den Eintritt in das Regelssystem erleichtern sollen, sowie allgemeine Angebote für Darmstädter Familien mit Schulkindern.

Vorlaufkurse
Für neuzugewanderte Kinder aus dem Ausland, die sich ein Jahr vor der eigentlichen Schulpflicht befinden, kann an den Schulen auch zu diesem frühen Zeitpunkt eine besondere Fördermaßnahme eingerichtet werden, die sog. Vorlaufkurse. Diese sind freiwillig, an einem Vorlaufkurs (10 bis 15 Wochenstunden) nehmen in der Regel 10 bis 15 Kinder teil. Vorlaufkurse können je nach Bedarf für eine einzelne Schule oder auch schulübergreifend eingerichtet werden.

 

Vorklassen
Für Seiteneinsteiger, die zwar altersgemäß schulpflichtig sind, aber noch Deutschförderbedarf aufweisen oder Schulbesuche aus dem Herkunftsland nicht gewöhnt sind, wären die Anforderungen der 1. Klasse schon gleich zu Beginn eine Überforderung. Die Anforderungen einer regulären Einschulung sind mit mangelnden Sprachkenntnissen und weiteren Hemmnissen ungleich höher als für die Klassenkameraden. Diese Kinder können ein Jahr zurückgestellt und in die Vorklasse aufgenommen werden.

 

Intensivklassen und Intensivkurse
Schulen bieten bei größerer Anzahl von Neuankömmlingen (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern) verpflichtend Intensivklassen an. Diese dienen als Hilfe für Schülerinnen und Schüler, die grundlegenden Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. Diese Intensivklassen sind ein verpflichtendes Angebot für alle schulpflichtigen Neuankömmlinge, können regional oder überregional organisiert sein, bestehen in der Regel ein Jahr und bereiten den Übergang in Regelklassen vor. Die Integration dieser Schülerinnen und Schüler kann u.a. durch ihre Einbindung in den musisch-ästhetischen Unterricht und in den Sportunterricht von Regelklassen sowie im Rahmen von Ganztagsangeboten der Schule gestärkt werden. Ihre Teilnahme am entsprechenden Unterricht in Regelklassen derselben Schule ist daher anzustreben. Auch bieten Schulen während des regulären Unterrichts verpflichtend Intensivkurse an, die als Hilfe für Neuankömmlinge (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger) dienen, die keine oder nur geringe Deutschkenntnisse besitzen und keine Intensivklasse besuchen können. Diese Intensivkurse vermitteln grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache und dauern bis zu zwei Jahre. Im Bereich lebenslangen Lernens setzen Angebote für geflüchtete Menschen bereits bei der Bereitstellung von Teilhabechancen in Bildungsübergängen auch außerhalb der formalen Bildungsinstitutionen wie Kita, Schule oder Hochschule an.

 

Integration durch Abschluss (InteA)
Das Land Hessen hat an den beruflichen Schulen besondere Intensivklassen im Rahmen der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung installiert. Das Programm nennt sich InteA (Integration durch Anschluss und Abschluss).
Hier werden Sprachkenntnisse vermittelt, die in eine Berufsausbildung münden oder zum Übergang zu einem anderen Bildungsgang befähigen sollen. Dieses Angebot ist für Seiteneinsteiger an beruflichen Schulen verpflichtend und dauert bis zu 3 Jahre.
Zusätzliche berufsvorbereitende Maßnahmen, wie BzB und PuSch, finden hier auch statt.

Die Erläuterungen zu den Programmen finden Sie hier:
Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BzB)
Kultusministerium Hessen: Förderprogramm Praxis und Schule (PuSch)
sowie auf den Homepages der Schulen.

Genauere Informationen zum Programm InteA finden sich beim Hessischen Kultusministerium, hier.
Ab dem Schuljahr 2018/19 werden die InteA-Klassen aufgrund der gesunkenen Schüleranzahl ausschließlich an der Alice Eleonoren-Schule eingerichtet werden.

 

Kontakt:
Alice Eleonoren-Schule
Innenstadt Ost (Hauptstelle)
Kapellplatz 2
64283 Darmstadt
06151 / 13 34 48
06151 / 13 25 74
aes@darmstadt.de
Homepage

 

Achtung: Die Sprachfördermaßnahmen Vorlaufkurs, Vorklasse, Intensivkurse und Intensivklassen sind bedarfsorientiert und obliegen dem staatlichen Schulamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt, daher bieten nicht alle Schulen alle Förderangebote an.

Schulsozialarbeit soll Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern und so zu einem guten Schulklima beitragen.
Schulsozialarbeit will Schule nicht nur als einen Ort des Lernens verstehen, sondern als einen Ort des Zusammenlebens von Schülerinnen und Schülern, von Lehrkräften und auch Eltern.

 

Sozialarbeit berufliche Schulen
Träger: Internationaler Bund
Ansprechpartner: Max Klewno (Leitung)
Bildungszentrum Darmstadt
Frankfurter Str. 73
64293 Darmstadt
06151 / 9762-0
max.klewno@internationaler-bund.de

Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung

 

Stadtteil Innenstadt Nord
Träger: Kinder- und Jugendarbeit e.V.
Ansprechpartnerin: Anne Korbach
Schulsozialarbeit (zentrales Büro)
Landwehrstraße 26
64293 Darmstadt
06151 / 13-3815
anne.korbach@schulsozialarbeit-darmstadt.de

Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung

 

Stadtteil Innenstadt Süd
Träger: KOMM
Ansprechpartner: Udo Bender
Bessunger Straße 77
64285 Darmstadt
06151 / 42 88 70
beratungsstelle.da@komm-cjd.de

Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 14:00 – 16:30 Uhr
Freitag von 13:00 – 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

Stadtteil Darmstadt Nord
Träger: SKA
Ansprechpartnerin: Petra Strübel-Yilmaz
Rheinstraße 24
64283 Darmstadt
06151 / 91663-0
mail@ska-darmstadt.de

Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung

 

Stadtteil Darmstadt Süd
Träger: Ambulante Erziehungshilfe und-beratung Mobile Praxis
Ansprechpartnerin: Susanne Flath
Grenzallee 4-6
64297 Darmstadt
06151 / 5043992
mobilepraxis@gmx.de

Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung

Um geflüchteten Kindern bei den Schulaufgaben zu helfen, koordiniert der Migrationsdienst des Caritasverbandes Darmstadt eine Hausaufgabenhilfe. Die vom Land Hessen geförderte Hausaufgabenhilfe der Caritas betreut in Darmstadt pro Schuljahr circa 500 Kinder und Jugendliche in 16 Schulen.

Die Übersicht und Vergabe von Schulkindbetreuungsplätzen finden Sie hier.

Informationen über das Programm „Pakt für den Nachmittag“ finden Sie hier.

Schülerbeförderung

In Hessen erstattet der Schulträger auf Antrag die Fahrtkosten zur Schule, wenn der Schulweg zur zuständigen Grundschule (Klasse 1 bis 4) mehr als 2 km sowie zur nächstgelegenen weiterführenden Schule (Klasse 5 bis Klasse 9 bzw. 10) des besuchten Bildungsgangs mehr als 3 km beträgt.
Auch die Fahrtkosten für das erste Besuchsjahr einer beruflichen Schule (z.B. 1. Ausbildungsjahr in einem Beruf, Berufsfachschule, BüA, 1. Jahr InteA) können übernommen werden.
Es werden die Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erstattet.
Für Schülerinnen und Schüler, die in Darmstadt wohnen, kann der Antrag beim Schulamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt werden.

Städtisches Schulamt
Stadt Darmstadt
Stadthaus Frankfurter Straße
Raum 2.46 (2. OG)
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
06151 / 133711
schulamt@darmstadt.de

 

Sprechzeiten:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr